Intensivweiterbildung

Packen Sie die Chance!
Falls Sie zwischen dem 12. und 20. Dienstjahr nach unbefristeter Anstellung stehen und noch keine Intensivweiterbildung absoviert haben, haben Sie ein Anrecht darauf.
Wer im Jahr 2000 unbefristet angestellt wurde, ist 2012 erstmals teilnahmeberechtigt!

Informationsveranstaltung
2012 wird die Intensivweiterbildung nach einem neuen Konzept weitergeführt und erweitert. Reservieren Sie sich schon jetzt den Termin für die Informationsveranstaltung: 17. Juni 2011, 14.00–18.00 Uhr.
Bitte beachten Sie die genauen Bestimmungen gemäss § 20 MBVVO.
Anmeldeformular Weiterbildung und Programmeingabe IWB B/C:
Dokument anzeigenAnmeldeformular Weiterbildung (128kB)
Dokument anzeigenProgrammeingabe IWB Typ B/C (73kB)


Hier können Sie die Broschüre zum Bildungsurlaub IWB A downloaden:

Dokument anzeigenBroschüre Bildungsurlaub IWB (548kB)
Weiterbildung gemäss § 20 Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung (MBVVO)
Weiterbildungskurse sind nach Möglichkeit in den Schulferien und der übrigen unterrichtsfreien Zeit zu besuchen.
Die Schulleitung kann während der Unterrichtszeit Urlaube zur Weiterbildung bis zu zwei Wochen bewilligen.
Die Bildungsdirektion kann nach sechs Jahren seit Beginn der unbefristeten Anstellung auf Antrag der Schulleitung einen Urlaub bis zu einem Semester zur Weiterbildung bewilligen. Die Bildungsdirektion setzt den Lohnanteil fest. Innerhalb von sechs Jahren wird nur ein Urlaub bewilligt.
Jede unbefristet angestellte Lehrperson ist grundsätzlich verpflichtet, zwischen dem vollendeten 12. und 20. Dienstjahr seit Beginn der unbefristeten Anstellung einen bezahlten fachbezogenen Weiterbildungsurlaub von in der Regel 10 Schulwochen zu absolvieren. Basis für die Berechnung des Lohns ist der durchschnittliche Beschäftigungsumfang der letzten fünf Jahre. Die Bildungsdirektion bewilligt den Weiterbildungsurlaub gestützt auf ein ausführliches Programm. Die Schulleitung bestimmt den Zeitpunkt.
Urlaube gemäss Abs. 3 und 4 werden längstens bis zum Erreichen des 58. Altersjahres gewährt.

Didaktisches Kolloquium Zürich