Institutsversammlung

Die Institutsversammlung ist die Versammlung aller Angehörigen des ZHSF. Jede Trägerhochschule delegiert nach §2 der Institutsordnung anhand eigener Kriterien und Entscheidungswege Personen an das ZHSF. Die Institutsversammlung ist ein beratendes Organ und dient namentlich der wechselseitigen Information.

Auszug aus der Institutsordnung des ZHSF vom 24.08.2005

D.  Institutsversammlung
§ 11  Zusammensetzung, Aufgaben, Sitzungsordnung
  1. Die Institutsversammlung ist die Versammlung aller Angehörigen des ZHSF.  
  2. Sie ist im Wesentlichen ein beratendes Organ und dient namentlich der wechselseitigen Information. Einzelheiten werden im Rahmen der für die Erfüllung der Aufgaben vorliegenden Prozessbeschreibungen definiert.
  3. Die Institutsversammlung hat ein Antragsrecht. Anträge, die mit einfachem Mehr in der Institutsversammlung beschlossen wurden, werden bei der Institutsleitung eingereicht und in der Institutskonferenz behandelt.
  4. Die Institutsversammlung tritt in der Regel einmal jährlich zusammen. Ein Mitglied der Institutsleitung führt den Vorsitz.
Institutsversammlung vom Donnerstag, 1. Dezember 2011
17.30 Uhr, Beckenhofstrasse 35, Zürich, BEC G 01 (Dachatelier)

Traktanden
  1. Protokoll der letzten Institutsversammlung vom 10.12.2010
  2. Mitteilungen
  3. Memorandum zur Attraktivitätssteigerung des Lehrdiploms für Maturitätsschulen in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern
  4. Lehrdiplome Allgemeinbildender Unterricht an Berufsfachschulen (ABU)
  5. Neuausrichtung der Weiterbildung am ZHSF (WEISE II)
  6. Fachdidaktik Masterstudiengänge (Naturwissenschaft, Schulsprache)
  7. Varia


Didaktisches Kolloquium Zürich